Allgemeine Geschäftsbedingungen für Campingleistungen
Zwischen dem Campinggast und dem Freizeitparadies Mohrenhof GmbH & Co. KG (nachfolgend Campingplatz
genannt) gelten folgende Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Campinggast den Inhalt
dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich und ausnahmslos an. Abweichende und/oder ergänzende
Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingplatzes.
- Abschluss des Campingvertrages/Buchung
Mit der Übersendung der schriftlichen Anmeldung bietet derCampinggast dem Campingplatz verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen
Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen
Buchungsbestätigung durch den Campingplatz zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz
besteht nicht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind
nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingplatz schriftlich bestätigt wurden. - Buchung / Preise
Der vom Campinggast zu zahlende Preis ergibt sich aus der aktuellen Preisliste des Campingplatzes. Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung prüfen Sie diese bitte umgehend auf
Richtigkeit! Der Campingplatz behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses
aus besonderen Gründen erforderlich ist. Anmeldungen von allein reisenden Jugendlichen unter 18 Jahren
sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Eltern zugelassen, diese ist bei Anreise vorzulegen. Die Eltern haften
innerhalb des Reisezeitraumes vollumfänglich für Ihre Kinder. Die An- und Abreisezeitpunkte sind in Ziffer 7
geregelt. Die Buchung des Campinggastes ist erst nach Eingang des Anzahlungsbetrages verbindlich. - Vertragsänderungen
Für Änderungen, sofern möglich, wie zum Beispiel für den Namen oder den Stellplatz,
wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € in Rechnung gestellt. Für Änderungen des Zeitraumes
gelten entsprechend unsere Storno-Bedingungen unter Ziffer 5. - Anzahlung / Zahlung
Nach einer Buchung über unser Onlinebuchungssystem ist eine Anzahlung in Höhe
von 25% des Gesamtpreises erforderlich. Auf Wunsch kann hier auch eine Anzahlung in Höhe von 100%
erfolgen. Hierdurch kommt automatisch ein Vertrag mit uns zustande.
Bei einer Buchung, die nicht über das Onlinebuchungssystem stattgefunden hat, ist nach der
Zahlungsaufforderung durch einen Rezeptionsmitarbeiter eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises
zu entrichten. Diese Anzahlung ist dann innerhalb von 5 Tagen ab Zugang der Vormerkung auf unser Konto bei
der VR Bank Mittelfranken Mitte (IBAN DE39 7656 0060 0101 8492 20 / BIC GENODEF1ANS) unter Angabe des
Vor- und Nachnamens zu zahlen.
Der verbleibende Restbetrag ist vor Ort in Bar, EC- oder Kreditkarte zu begleichen.
Lässt der Gast die Anzahlungsfrist verstreichen, wird die Reservierung ohne gesonderte Benachrichtigung
gelöscht und es kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Bei spontanen Anreisen bzw. Buchungen wird der
gesamte Übernachtungspreis sofort fällig. - Rücktritt durch den Campinggast
Der Campinggast kann nach Eingang der Anzahlung schriftlich vom
Campingvertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung
beim Campingplatz maßgebend. Tritt der Campinggast vom Vertrag zurück, steht dem Campingplatz gemäß
§ 651i BGB eine angemessene Entschädigung wie folgt zu:
▪ Rücktritt bis 15 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 25 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises.
▪ Rücktritt ab 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 100 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Eine Erstattung der Restkosten bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht. - Nichterscheinen / Verspätete Anreise
Im Falle einer Anreise nach 21:00 Uhr ist eine Benachrichtigung
(info@mohrenhof-franken.de) notwendig. Andernfalls wird der Campingstellplatz ab 13:00 Uhr bzw. das
Mietobjekt am Folgetag ab 15:00 Uhr anderweitig vergeben. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen
sind ausgeschlossen (siehe Punkt 7). Mietobjekte, die durch Nichtanreisen nicht belegt werden, können durch
die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden. Erstattungen von bereits geleisteten
Zahlungen sind ausgeschlossen (siehe Punkt 7). Es sei denn, der Gast weist nach, dass der Campingplatz einen
geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat. - An- und Abreise
Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An-und Abreisetermine sind verbindlich.Der
Campingstellplatz steht ab 13:00 Uhr und das Mietobjekt ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Je nach Verfügbarkeit ist eine Frühanreise am Campingstellplatz vor 13:00 Uhr bzw. eine Spätabreise nach
13:00 Uhr gegen eine Gebühr in Höhe von 15 EUR möglich. Bei verspäteter Abreise nach 18:00 Uhr wird
daneben der volle Übernachtungspreis bis zur Abreise berechnet.
Die Mietobjekte sind bis 10:00 Uhr am Abreisetag zu verlassen. Eine Früh- oder Spätabreise ist bei Mietobjekten
nicht möglich. - Platzordnung
Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der
Campingplatzordnung, die in der Rezeption zur Einsicht bereitgehalten wird, verpflichtet. Insbesondere die
dort festgelegten Uhrzeiten sind unbedingt zu beachten. Der Campingplatz ist berechtigt, den Campingvertrag
ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet,
nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingplatzseinen Anspruch auf
den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung gemäß Ziffer 7. Erstattungen von bereits
geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (siehe Punkt 7). Es sei denn der Gast weist nach, dass der
Campingplatz einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.
Das Aufladen von Elektro- und Plugin-Hybrid-Autos an den Säulen des Campingplatzes ist strengstens
untersagt. Ein Verstoß führt zu einer Strafgebühr in Höhe von mind. 100,00 EUR. Eine mehrmalige
Zuwiderhandlung führt zu einem Platzverweis inkl. der Strafgebühr.
Die Nutzung des Wassers am Stellplatz ist nur in haushaltsüblichen Mengen gestattet. Das Befüllen von Pools,
Planschbecken, das Waschen von Autos, usw. gehört nicht dazu und führt zu einer Strafgebühr von mind.
30,00 EUR. Eine mehrmalige Zuwiderhandlung führt zu einem Platzverweis inkl. der Strafgebühr. - Besucher
Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher, die übernachten, in der Rezeption anzumelden. Die
Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste (Personengebühr). Die Fahrzeuge der Besucher sind
außerhalb des Campingplatzgeländes zu parken. - Mängel / Reklamation
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Campingstellplatzes oder Mietobjekts
sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingplatz zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln
ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar dem
Campingplatz angezeigt worden sind. Dem Campingplatz ist eine angemessene Frist zur Behebung des
Mangels zu setzen (Nachbesserung). - Öffnungszeiten / Frost
In der Nebensaison gelten für die Rezeption, das Lädchen, das Sanitärgebäude, das
Restaurant und die Animation eingeschränkte Öffnungszeiten. Zeitweise sind nicht alle Platzgebiete bzw.
Bereiche geöffnet. Bitte beachten Sie, dass das Frischwasser auf den Campingstellplätzen nur verfügbar ist,
wenn aus Sicht des Campingplatzes kein Frost mehr zu erwarten ist. - Mediadaten / Datenschutz
Der Campingplatz wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras
überwacht. Dies dient zur SicherheitderCampinggäste (FeststellungundAbwendung vonSicherheitsgefahren),
zumSchutz des Eigentums und Besitzes, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des
Hausrechtes. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis
zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gem.
§ 6b Abs BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete
Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt. In
regelmäßigen Abständen führt der Campingplatz auf dem Campingplatz Bildaufnahmen durch. Falls der
Campinggast dies nicht möchte, ist dies dem Fotografen bzw. Kamerateam sofort mitzuteilen. Der
Campingplatz erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten des Gastes für den Buchungsauftrag und eigene
Marketingzwecke im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des
Auftrages erfolgt nicht. Gerne erteilt der Campingplatz dem Gast Auskunft über seine Daten oder sperrt diese
mit Wirkung für die Zukunft auf schriftlichen Wunsch hin. - Hunde / Haustiere
Auf Spielplätzen, am Badesee, in den Sanitärgebäuden, in den Miet-Unterkünften (mit
Ausnahme der Hütten) und bei dem Kinderprogramm sind Hunde nicht erlaubt. Bei auffälligem Verhalten des
Hundes, oder Beschwerden anderer Gäste, kann der Campingplatz den Hund des Platzes verweisen. Es besteht
Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände, den Campingstellplätzen und Mietobjekten. - Haftung
Der Campingplatz haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Campingplatz nur wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche
(insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich
aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder
aus unerlaubter Handlung. Für herabfallende Äste oder Ähnliches haftet der Campingplatz nur im Rahmen der
bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch. - Haftungsausschluss bei Rangier- und Bergungshilfen
Sofern Mitarbeiter des Mohrenhofs Gästen auf
deren Wunsch hin Hilfestellung beim Rangieren von Fahrzeugen, Wohnmobilen oder Wohnanhängern leisten
oder beim Herausziehen bzw. Bergen von festgefahrenen oder feststeckenden Fahrzeugen – insbesondere bei
matschigen oder witterungsbedingten Bodenverhältnissen auf Wiesen- oder Freiflächen – unterstützen,
erfolgt diese Hilfeleistung ausschließlich freiwillig, unverbindlich und ohne Übernahme einer Haftung. Eine
Haftung der unterstützenden Mitarbeiter sowie des Betreibers des Mohrenhofs für Schäden an Fahrzeugen,
Wohnanhängern, Aufbauten, Zugvorrichtungen, Unterboden oder sonstigen Sachen ist – soweit gesetzlich
zulässig – ausgeschlossen. Die Verantwortung für das Rangieren, Bergen sowie für die sichere Führung und
den technischen Zustand des Fahrzeugs verbleibt jederzeit beim jeweiligen Gast. Gäste, die Rangier- oder
Bergungshilfen in Anspruch nehmen, haften daher weiterhin selbst und vollumfänglich für ihre Fahrzeuge und
Wohnanhänger sowie für hieraus entstehende Schäden. - Irrtümer
Der Campingplatz behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen. - Aufrechnung
Der Campinggast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind. - Gerichtsstand
Der Campinggast kann den Campingplatz nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des
Campingplatzes ist der Wohnsitz des Campinggastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben, oder gegen Personen, die
nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben,
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In
diesen Fällen ist der Sitz des Campingplatzes maßgebend.