Allgemeine Geschäftsbedingungen für Campingleistungen

Zwischen dem Campinggast und dem Freizeitparadies Mohrenhof GmbH & Co. KG (nachfolgend Campingplatz
genannt) gelten folgende Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Campinggast den Inhalt
dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich und ausnahmslos an. Abweichende und/oder ergänzende
Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingplatzes.



  1. Abschluss des Campingvertrages/Buchung
    Mit der Übersendung der schriftlichen Anmeldung bietet derCampinggast dem Campingplatz verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen
    Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen
    Buchungsbestätigung durch den Campingplatz zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz
    besteht nicht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind
    nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingplatz schriftlich bestätigt wurden.
  2. Buchung / Preise 
    Der vom Campinggast zu zahlende Preis ergibt sich aus der aktuellen Preisliste des Campingplatzes. Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung prüfen Sie diese bitte umgehend auf
    Richtigkeit! Der Campingplatz behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses
    aus besonderen Gründen erforderlich ist. Anmeldungen von allein reisenden Jugendlichen unter 18 Jahren
    sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Eltern zugelassen, diese ist bei Anreise vorzulegen. Die Eltern haften
    innerhalb des Reisezeitraumes vollumfänglich für Ihre Kinder. Die An- und Abreisezeitpunkte sind in Ziffer 7
    geregelt. Die Buchung des Campinggastes ist erst nach Eingang des Anzahlungsbetrages verbindlich.
  3. Vertragsänderungen
    Für Änderungen, sofern möglich, wie zum Beispiel für den Namen oder den Stellplatz,
    wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € in Rechnung gestellt. Für Änderungen des Zeitraumes
    gelten entsprechend unsere Storno-Bedingungen unter Ziffer 5.
  4. Anzahlung / Zahlung
    Nach einer Buchung über unser Onlinebuchungssystem ist eine Anzahlung in Höhe
    von 25% des Gesamtpreises erforderlich. Auf Wunsch kann hier auch eine Anzahlung in Höhe von 100%
    erfolgen. Hierdurch kommt automatisch ein Vertrag mit uns zustande.
    Bei einer Buchung, die nicht über das Onlinebuchungssystem stattgefunden hat, ist nach der
    Zahlungsaufforderung durch einen Rezeptionsmitarbeiter eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises
    zu entrichten. Diese Anzahlung ist dann innerhalb von 5 Tagen ab Zugang der Vormerkung auf unser Konto bei
    der VR Bank Mittelfranken Mitte (IBAN DE39 7656 0060 0101 8492 20 / BIC GENODEF1ANS) unter Angabe des
    Vor- und Nachnamens zu zahlen.
    Der verbleibende Restbetrag ist vor Ort in Bar, EC- oder Kreditkarte zu begleichen.
    Lässt der Gast die Anzahlungsfrist verstreichen, wird die Reservierung ohne gesonderte Benachrichtigung
    gelöscht und es kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Bei spontanen Anreisen bzw. Buchungen wird der
    gesamte Übernachtungspreis sofort fällig.
  5. Rücktritt durch den Campinggast
    Der Campinggast kann nach Eingang der Anzahlung schriftlich vom
    Campingvertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung
    beim Campingplatz maßgebend. Tritt der Campinggast vom Vertrag zurück, steht dem Campingplatz gemäß
    § 651i BGB eine angemessene Entschädigung wie folgt zu:
    ▪ Rücktritt bis 15 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 25 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises.
    ▪ Rücktritt ab 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 100 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
    Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
    Eine Erstattung der Restkosten bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.
  6. Nichterscheinen / Verspätete Anreise
    Im Falle einer Anreise nach 21:00 Uhr ist eine Benachrichtigung
    (info@mohrenhof-franken.de) notwendig. Andernfalls wird der Campingstellplatz ab 13:00 Uhr bzw. das
    Mietobjekt am Folgetag ab 15:00 Uhr anderweitig vergeben. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen
    sind ausgeschlossen (siehe Punkt 7). Mietobjekte, die durch Nichtanreisen nicht belegt werden, können durch
    die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden. Erstattungen von bereits geleisteten
    Zahlungen sind ausgeschlossen (siehe Punkt 7). Es sei denn, der Gast weist nach, dass der Campingplatz einen
    geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.
  7. An- und Abreise
    Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An-und Abreisetermine sind verbindlich.Der
    Campingstellplatz steht ab 13:00 Uhr und das Mietobjekt ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
    Je nach Verfügbarkeit ist eine Frühanreise am Campingstellplatz vor 13:00 Uhr bzw. eine Spätabreise nach
    13:00 Uhr gegen eine Gebühr in Höhe von 15 EUR möglich. Bei verspäteter Abreise nach 18:00 Uhr wird
    daneben der volle Übernachtungspreis bis zur Abreise berechnet.
    Die Mietobjekte sind bis 10:00 Uhr am Abreisetag zu verlassen. Eine Früh- oder Spätabreise ist bei Mietobjekten
    nicht möglich.
  8. Platzordnung
    Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der
    Campingplatzordnung, die in der Rezeption zur Einsicht bereitgehalten wird, verpflichtet. Insbesondere die
    dort festgelegten Uhrzeiten sind unbedingt zu beachten. Der Campingplatz ist berechtigt, den Campingvertrag
    ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet,
    nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige
    Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingplatzseinen Anspruch auf
    den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung gemäß Ziffer 7. Erstattungen von bereits
    geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (siehe Punkt 7). Es sei denn der Gast weist nach, dass der
    Campingplatz einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.
    Das Aufladen von Elektro- und Plugin-Hybrid-Autos an den Säulen des Campingplatzes ist strengstens
    untersagt. Ein Verstoß führt zu einer Strafgebühr in Höhe von mind. 100,00 EUR. Eine mehrmalige
    Zuwiderhandlung führt zu einem Platzverweis inkl. der Strafgebühr.
    Die Nutzung des Wassers am Stellplatz ist nur in haushaltsüblichen Mengen gestattet. Das Befüllen von Pools,
    Planschbecken, das Waschen von Autos, usw. gehört nicht dazu und führt zu einer Strafgebühr von mind.
    30,00 EUR. Eine mehrmalige Zuwiderhandlung führt zu einem Platzverweis inkl. der Strafgebühr.
  9. Besucher
    Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher, die übernachten, in der Rezeption anzumelden. Die
    Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste (Personengebühr). Die Fahrzeuge der Besucher sind
    außerhalb des Campingplatzgeländes zu parken.
  10.  Mängel / Reklamation
    Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Campingstellplatzes oder Mietobjekts
    sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingplatz zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln
    ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar dem
    Campingplatz angezeigt worden sind. Dem Campingplatz ist eine angemessene Frist zur Behebung des
    Mangels zu setzen (Nachbesserung). 
  11.  Öffnungszeiten / Frost
    In der Nebensaison gelten für die Rezeption, das Lädchen, das Sanitärgebäude, das
    Restaurant und die Animation eingeschränkte Öffnungszeiten. Zeitweise sind nicht alle Platzgebiete bzw.
    Bereiche geöffnet. Bitte beachten Sie, dass das Frischwasser auf den Campingstellplätzen nur verfügbar ist,
    wenn aus Sicht des Campingplatzes kein Frost mehr zu erwarten ist. 
  12.  Mediadaten / Datenschutz
    Der Campingplatz wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras
    überwacht. Dies dient zur SicherheitderCampinggäste (FeststellungundAbwendung vonSicherheitsgefahren),
    zumSchutz des Eigentums und Besitzes, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des
    Hausrechtes. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis
    zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gem.
    § 6b Abs BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete
    Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt. In
    regelmäßigen Abständen führt der Campingplatz auf dem Campingplatz Bildaufnahmen durch. Falls der
    Campinggast dies nicht möchte, ist dies dem Fotografen bzw. Kamerateam sofort mitzuteilen. Der
    Campingplatz erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten des Gastes für den Buchungsauftrag und eigene
    Marketingzwecke im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des
    Auftrages erfolgt nicht. Gerne erteilt der Campingplatz dem Gast Auskunft über seine Daten oder sperrt diese
    mit Wirkung für die Zukunft auf schriftlichen Wunsch hin. 
  13.  Hunde / Haustiere
    Auf Spielplätzen, am Badesee, in den Sanitärgebäuden, in den Miet-Unterkünften (mit
    Ausnahme der Hütten) und bei dem Kinderprogramm sind Hunde nicht erlaubt. Bei auffälligem Verhalten des
    Hundes, oder Beschwerden anderer Gäste, kann der Campingplatz den Hund des Platzes verweisen. Es besteht
    Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände, den Campingstellplätzen und Mietobjekten. 
  14.  Haftung
    Der Campingplatz haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters
    oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Campingplatz nur wegen
    der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche
    (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich
    aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder
    aus unerlaubter Handlung. Für herabfallende Äste oder Ähnliches haftet der Campingplatz nur im Rahmen der
    bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch. 
  15.  Haftungsausschluss bei Rangier- und Bergungshilfen
    Sofern Mitarbeiter des Mohrenhofs Gästen auf
    deren Wunsch hin Hilfestellung beim Rangieren von Fahrzeugen, Wohnmobilen oder Wohnanhängern leisten
    oder beim Herausziehen bzw. Bergen von festgefahrenen oder feststeckenden Fahrzeugen – insbesondere bei
    matschigen oder witterungsbedingten Bodenverhältnissen auf Wiesen- oder Freiflächen – unterstützen,
    erfolgt diese Hilfeleistung ausschließlich freiwillig, unverbindlich und ohne Übernahme einer Haftung. Eine
    Haftung der unterstützenden Mitarbeiter sowie des Betreibers des Mohrenhofs für Schäden an Fahrzeugen,
    Wohnanhängern, Aufbauten, Zugvorrichtungen, Unterboden oder sonstigen Sachen ist – soweit gesetzlich
    zulässig – ausgeschlossen. Die Verantwortung für das Rangieren, Bergen sowie für die sichere Führung und
    den technischen Zustand des Fahrzeugs verbleibt jederzeit beim jeweiligen Gast. Gäste, die Rangier- oder
    Bergungshilfen in Anspruch nehmen, haften daher weiterhin selbst und vollumfänglich für ihre Fahrzeuge und
    Wohnanhänger sowie für hieraus entstehende Schäden. 
  16.  Irrtümer
    Der Campingplatz behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen. 
  17.  Aufrechnung
    Der Campinggast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder
    rechtskräftig festgestellt sind. 
  18.  Gerichtsstand
    Der Campinggast kann den Campingplatz nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des
    Campingplatzes ist der Wohnsitz des Campinggastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
    Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben, oder gegen Personen, die
    nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben,
    oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In
    diesen Fällen ist der Sitz des Campingplatzes maßgebend.